Verhinderungspflege

Sie pflegen einen Angehörigen und benötigen eine Auszeit oder stundenweise Entlastung?

Für diese Fälle zahlen die Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Gelder pro Kalenderjahr. Hier unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und erbringen u.a. folgende Leistungen:

  • Grundpflege bzw. körperbezogene Pflegemaßnahmen z.B. Hilfe und Unterstützung bei der Körperpflege, Unterstützung bei der Mobilität oder der Ernährung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung u.a. Wäsche waschen, Kochen, Einkaufen, Reinigungsarbeiten

Hinweis: Nicht genutzte Gelder eines Kalenderjahres verfallen zum 31. Dezember des Anspruchsjahres.