Familienhilfe

Familienhilfe bzw. Haushaltshilfe ist eine besondere Leistung der Krankenversicherung.

Hier unterstützen wir schnell, z.B.

  • wenn der erziehende Elternteil vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen ausfällt und die Betreuung bzw. hauswirtschaftliche Versorgung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist
  • Schwangere während der Schwangerschaft und junge Mütter nach der Entbindung, um sich und ihr Baby nicht in Gefahr zu bringen
  • Versicherte nach schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit

Dies kann beinhalten:

  • Hauswirtschaftliche Versorgung u.a. Einkaufen, Kochen, Waschen
  • Versorgung und Betreuung der Kinder
  • Aufrechterhaltung des Familienalltags
  • Sicherstellung von Kindergarten– und Schulbesuch

Hinweis: Zur Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist ein ärztliche Verordnung notwendig.