Verhinderungspflege

Sie pflegen einen Angehörigen und benötigen eine Auszeit oder stundenweise Entlastung?

Für diese Fälle zahlen die Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Gelder in Höhe von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Zusätzlich können bis zu 50% des nicht verbrauchten Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Hier unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und erbringen u.a. folgende Leistungen:

  • Grundpflege bzw. körperbezogene Pflegemaßnahmen z.B. Hilfe und Unterstützung bei der Körperpflege, Unterstützung bei der Mobilität oder der Ernährung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung u.a. Wäsche waschen, Kochen, Einkaufen, Reinigungsarbeiten

Hinweis: Nicht genutzte Gelder eines Kalenderjahres verfallen zum 31. Dezember des Anspruchsjahres.